Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Arbeitnehmertätigkeit in den Niederlanden. Man kann sich beispielsweise direkt bei einem Arbeitgeber bewerben und von diesem eingestellt werden oder man wird in Form von sogenanntem „Zeitarbeit“ oder „Payrolling“ eingestellt. In Deutschland ist Payrolling ein weitgehend unbekanntes Phänomen, aber auch in den Niederlanden sind die Unterschiede zwischen Zeitarbeitsfirmen (uitzendbureaus) und Payrollingbetrieben nicht überall bekannt.
In diesem Artikel lesen Sie mehr über die Unterschiede zwischen Payrolling und Zeitarbeit.
Payrolling und Zeitarbeit: drei Parteien
Auf den ersten Blick gibt es kaum Unterschiede zwischen Payrolling und Zeitarbeit. In beiden Fällen sind drei Parteien am Zustandekommen des Arbeitsvertrages beteiligt.
Bei einem Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma sind drei Parteien daran beteiligt: die Zeitarbeitskraft, der formelle Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) sowie der Entleiher (der Betrieb, in dem die Arbeiten ausgeführt werden).
Bei einem Payrollingvertrag sind auch drei Parteien beteiligt: der Arbeitnehmer, der Entleiher sowie der formelle Arbeitgeber.
Die beteiligten Parteien sind somit dieselben, in ihrer Praxis gibt es jedoch Unterschiede. Der größte Unterschied zwischen Payrolling und Zeitarbeit liegt auf dem Gebiet der Mitarbeitergewinnung und –auswahl. Aber zunächst ist es sinnvoll, die Begriffe „formeller/tatsächlicher Arbeitgeber“, „Zeitarbeitsvertrag“ und „allocatieve functie“ näher zu betrachten.
Formeller Arbeitgeber und tatsächlicher Arbeitgeber
Sowohl beim Payrolling als auch in der Zeitarbeit ist es wichtig, zwischen den unterschiedlichen Arbeitgebern zu unterscheiden, nämlich zwischen dem formellen und dem tatsächlichen Arbeitgeber.
Der Entleiher, also der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist in beiden Fällen der tatsächliche Arbeitgeber. Dies beinhaltet, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz erfahren, was sie dort für Tätigkeiten im Rahmen Ihres Arbeitsvertrages auszuführen haben.
Die Zeitarbeitsfirma oder der Payrollingbetrieb sind Ihre formellen Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass sie u.a. für die Auszahlung Ihres Lohns und die Abführung der Beiträge verantwortlich sind.
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma ist in den Niederlanden im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (Art. 7:690). Hierin steht:
„Der Zeitarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag wobei der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit für den Betrieb oder innerhalb des Betriebes des Arbeitgebers durch eine dritte Partei zur Verfügung gestellt wird, um an den Arbeitgeber erteilte Aufträge zu verrichten unter Aufsicht und Führung eines Dritten.“
Dieser „Dritte“ ist der Arbeitgeber wobei in diesem Artikel mit Arbeitgeber der „formelle Arbeitgeber“ bezeichnet wird.
In der Praxis gleichen sich die Arbeitsverträge mit einem Payrollingbetrieb und einer Zeitarbeitsfirma. In beiden Fällen hat man nämlich mit einem formellen und tatsächlichen Arbeitgeber zu tun. Dennoch gibt es einen wichtigen Unterschied. Dieser Unterschied liegt in dem Begriff „allocatieve functie“.
“Allocatieve functie”
Der Begriff “allocatieve functie” ist ein juristischer Begriff, der beschreibt, auf welche Weise der Kontakt zum Arbeitgeber zustande kommt.
Im Recht wird ein Unterschied gemacht zwischen dem Vorhandensein und dem Nichtvorhandensein dieser Funktion.
Liegt eine “allocatieve functie” vor, beinhaltet dies, dass eine dritte Partei Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch eine Stellenausschreibung und Personalauswahl zusammenbringt.
Liegt die „allocatieve functie“ nicht vor, wirbt der Arbeitgeber selber um seinen Arbeitnehmer und trifft die Personalauswahl. Hierin liegt der größte Unterschied zwischen Payrolling und Zeitarbeit.
Personalsuche und –auswahl
Der größte Unterschied liegt somit in der Art und Weise, wie der Arbeitnehmer Kontakt zum entleihenden Betrieb erhält (siehe „allocatieve functie“).
Wenn Sie als Zeitarbeitskraft eine Tätigkeit aufnehmen, wurden Sie in den meisten Fällen durch die Zeitarbeitsfirma ausgewählt, um im Entsendebetrieb zu arbeiten.
Wenn Sie über einen Payrollingbetrieb eine Tätigkeit aufnehmen, werden Sie durch den Betrieb angeworben, bei dem oder für den Sie auch später die Tätigkeiten ausführen. Einen Arbeitsvertrag haben Sie jedoch mit dem Payrollingbetrieb.
Kurzum: Wenn eine dritte Partei die Personalsuche und –auswahl betreibt, spricht man davon, dass eine “allocatieve functie” vorliegt, also von Zeitarbeitsfirmen (nl. uitzendbureaus). Wenn der Betrieb, in dem Sie arbeiten die Personalsuche und –auswahl selber übernimmt und Sie lediglich den Vertrag mit einem anderen Betrieb unterzeichnen und den Lohn von dieser Firma erhalten, liegt Payrolling vor.
Sie haben in beiden Fällen einen Arbeitsvertrag mit einer dritten Partei unterzeichnet und führen die Tätigkeiten bei Ihrem tatsächlichen Arbeitgeber aus. In dieser Hinsicht besteht kein direkter Unterschied zwischen Payrolling und Zeitarbeit.
Der größte, wahrnehmbare Unterschied bleibt somit die Personalsuche und –auswahl.
Ausnahmen
Das oberste niederländische Gericht hat festgestellt, dass die Personalsuche und –auswahl durch einen Dritten nicht die Voraussetzung ist, um von einem Zeitarbeitsvertrag zu sprechen.
Die Folge davon ist, dass auch Payrollingbetriebe einen Zeitarbeitsvertrag nach den rechtlichen Vorschriften eines solchen Vertrages anbieten können.
Dies kann dennoch zur Folge haben, dass es unterschiedliche rechtliche Folgen geben kann. Lassen Sie sich im Zweifel darüber beraten.
Mehr Information?
Wenn Sie mehr allgemeinde Informationen über Arbeitsverträge in den Niederlanden suchen, können Sie die Internetseite der Rijksoverheid besuchen. Wenn Sie mehr Informationen zum Thema „Wohnen, Arbeiten und Studieren“ in den Niederlanden oder Deutschland haben möchten, können Sie Kontakt zu Ihrem nächsten GrenzInfoPunkt aufnehmen.
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