Bezüglich unserer Fragen hinsichtlich der Anwendung der MiLoG auf Praktika aus den Niederlanden nach Deutschland erhielten wir eine Antwort vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Wir haben die Reaktion von BMAS dem Zoll übersandt, der gleichfalls bestätigt hat, dass das MiLoG in diesen Situationen nicht angewendet werden muss. Dabei ist wichtig, dass die Kandidaten zur Zielgruppe gehören, die vom MiLoG ausgeschlossen ist. Sorgen Sie daher dafür, dass in Verträgen diese Zielgruppe deutlich benannt wird und stimmen Sie dies mit dem für Sie zuständigen Zoll ab. Es muss für jede einzelne Situation bewiesen werden, dass es sich tatsächlich um diese Kategorie handelt.